12. Dezember 2014
Neues zum Handwerkerbonus
In einer neuen Verordnung zum Handwerkerbonus (BGBl. II Nr. 140/2014 vom 6.6.2014) werden die Bausparkassen als Annahmestellen und die Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Abwicklungsstelle für die Anträge festgelegt. Die Verordnung ist unter http://tinyurl.com/nlv6hj5 zu finden. Weitere Infos zum Handwerkerbonus: www.handwerkerbonus.gv.at.
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