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Geld: Wer kann Unterstützung aus dem Corona-Familienhärtefonds beantragen?

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Seit 15. April 2020 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich beantragt werden. Mit diesem Fonds sollen Familien unterstützt werden, die durch die Krise unverschuldet mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Wer kann Unterstützung beantragen und was ist bei der Antragstellung durch unselbstständig Erwerbstätige bzw. durch Selbstständige zu beachten?

Voraussetzungen für den Corona-Familienhärteausgleich

  • Die Familie muss ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
  • Zum Stichtag 28.2.2020 muss Familienbeihilfe für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind bezogen worden sein.
  • Es muss infolge der Corona-Krise zu einer Reduktion des Familieneinkommens im Vergleich zum Stand per 28.2.2020 gekommen sein.
  • Bei unselbstständigen Erwerbstätigen wird vorausgesetzt, dass mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender und am 28.2.2020 in Beschäftigung stehender Elternteil seinen Arbeitsplatz verloren oder in die Corona-Kurzarbeit gemeldet wurde.
  • Bei selbstständig Erwerbstätigen ist Voraussetzung, dass mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil auf Grund der Krise in eine finanzielle Notsituation geraten ist und zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt.
  • Das aktuelle Familieneinkommen darf eine bestimmte Grenze – gestaffelt nach Haushaltsgröße – nicht überschreiten.

Hinweis: Diese Informationen sind auf dem Stand vom 14.5.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen, weitere Voraussetzungen, die entsprechenden Förderrichtlinien und die Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend www.bmafj.gv.at

Stand: 27. Mai 2020

Bild: elroce - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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