Dieser Artikel wurde mit durchschnittlich mit 3 von 5 Sternen bewertet. Gesamtanzahl der Bewertungen: 25.
Ø 3(25)
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder
KRANKENVERSICHERUNG
PENSIONSVERSICHERUNG
Beitragssatz
6,80 %
18,50 %
Mindestbeitragsgrundlage
€ 551,10 / Monat € 6.613,20 / Jahr
Höchstbeitragsgrundlage
€ 7.525,00 / Monat € 90.300,00 / Jahr
Unfallversicherung € 144,84 /Jahr bzw. € 12,07/Monat
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
€ 551,10
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 826,65
Höchstbeitragsgrundlage:
täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen
€ 215,00 € 6.450,00 € 12.900,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 7.525,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 26. November 2024
Bild: mekcar - Adobe Stock.com
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Wir verstehen uns als Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in Graz, Leibnitz, Pöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.