Seitenbereiche
Steuernews für Klienten
https://www.gaedke.co.at/news_klienten/

Können Steuervorauszahlungen aufgrund der steigenden Energiekosten herabgesetzt werden?

Dieser Artikel wurde mit durchschnittlich mit 3 von 5 Sternen bewertet. Gesamtanzahl der Bewertungen: 33.

Wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass ein Steuerpflichtiger vom Anstieg der Energiekosten konkret wirtschaftlich erheblich betroffen ist, so können laut Information des Finanzministeriums die Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorausauszahlungen herabgesetzt werden.

Vom Vorliegen dieser Voraussetzung kann in folgenden Fällen ausgegangen werden:

  1. Wenn für das Kalenderjahr 2021 oder das im Jahr 2022 endende abweichende Wirtschaftsjahr Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht.
  2. Wenn glaubhaft gemacht wird, dass es sich um einen Betrieb handelt, bei dem der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten mehr als 3 % beträgt (Berechnung analog zur Härtefallregelung des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes, basierend auf Vorjahreswerten).

Sofern einer dieser beiden Bedingungen nicht bereits durch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen entsprochen wurde, rechtfertigen die Auswirkungen der Kostenbelastung eine Reduktion der Vorauszahlungen für 2022 auf 50 % des bisher festgesetzten Betrages.

Die Möglichkeit, die Vorauszahlungen in Einzelfällen noch niedriger oder mit Null festzusetzen, bleibt unberührt. Voraussetzung dafür ist allerdings ein substantiierter Nachweis der konkreten Betroffenheit, der zu überprüfen ist.

Stand: 28. April 2022

Bild: Tobias Arhelger - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in Graz, Leibnitz, Pöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Gaedke & Partner Steuerberatung GmbH
Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Ø 3 | Bewertungen: 33
zurück ...
Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.