Seitenbereiche
Steuernews für Klienten
https://www.gaedke.co.at/news_klienten/

Investitionsfreibetrag durch Gesetzesänderung nun auch für klimafreundliche Heizungssysteme

Dieser Artikel wurde mit durchschnittlich mit 3.1 von 5 Sternen bewertet. Gesamtanzahl der Bewertungen: 37.

Der Gesetzgeber hat kürzlich eine Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) beschlossen, die einen Investitionsfreibetrag (IFB) für klimafreundliche Heizungssysteme bei Anschaffung oder Herstellung ab 1.1.2023 ermöglicht.

Aufgrund des im EStG geregelten Gebäudeausschlusses kann ein Investitionsfreibetrag bisher für Wirtschaftsgüter, die als Teil eines Gebäudes anzusehen sind, nicht geltend gemacht werden.

Die Beurteilung, ob ein eigenständiges Wirtschaftsgut oder ein Teil eines Gebäudes vorliegt, hat laut Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nach der Verkehrsauffassung zu erfolgen.

Nach der Verkehrsauffassung gehören bei Gebäudeeinbauten typische Gebäudeteile auch bei nur loser Verbindung zum Gebäude. Sämtliche typische Gebäudeteile sind nicht selbständig bewertbar, auch wenn sie ohne Verletzung ihrer Substanz und mit geringen Kosten aus der Verbindung mit dem Gebäude gelöst werden können.

Zu den typischen Teilen des Gebäudes und deshalb nicht als selbständige Wirtschaftsgüter zählen z. B. auch Heizungsanlagen. Auch Aufwendungen für einen Fernwärmeanschluss (Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf Fernwärme) sind dem Gebäude zuzuordnen.

Vor diesem Hintergrund kann nach der geltenden Rechtslage für die Umstellung auf klimafreundliche Heizungssysteme (z. B. Anschaffung einer Wärmepumpe) kein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden, weil diese nach der Verkehrsauffassung in der Regel dem Gebäude zuzuordnen sein werden.

Durch die Neuregelung kann für die Anschaffung und Herstellung von klimafreundlichen Anlagen zur Wärme- und Kältebereitstellung in Zusammenhang mit Gebäuden jedenfalls ein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden. Derartige Anlagen sollen – bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zum IFB – auch dann IFB-fähig sein, wenn sie in Zusammenhang mit einem Gebäude stehen.

Die betroffenen Wirtschaftsgüter sind taxativ genannt und umfassen Wärmepumpen, Biomassekessel, Fernwärme- bzw. -kältetauscher, Fernwärme- bzw. -kälteübergabestationen und Mikronetze in Zusammenhang mit Gebäuden.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: nikomsolftwaer - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in Graz, Leibnitz, Pöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Gaedke & Partner Steuerberatung GmbH
Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Ø 3.1 | Bewertungen: 37
zurück ...
Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.